Basisklasse(n): | mobiles materielles Kulturgut |
Als Tonaufnahme oder Tonaufzeichnung im engeren, technischen Sinn bezeichnet man die Aufzeichnung von Schall, also von Geräuschen, Tönen, Musik und Sprache, mit Audiorekordern zur späteren Wiedergabe. Sie ist wesentlicher Teil der Signalverarbeitungskette in der Tontechnik, unterschieden nach Aufzeichnungs-, Speicher- und Wiedergabeverfahren. Die Aufzeichnung kann mechanisch (Rillen in Walzen, Schallplatten oder auf anderen geeigneten Feststoffen), magnetisch (Tonband), optisch (Lichtton von Kinofilmen) oder auch digital erfolgen, Letzteres auf magnetischen (Floppy Disk, Festplatte, DAT) oder optischen (CD, DVD) Medien oder auch auf unbeweglichen digitalen Speichern (Solid-State-Drive).