Basisklasse(n): | historische Stätte |
Unterklasse(n): | historische Stadt |
Eine Siedlung, auch Ansiedlung, Ort oder Ortschaft, ist ein geographischer Ort, an dem sich Menschen niedergelassen haben und zum Zwecke des Wohnens und Arbeitens zusammen leben. Der Begriff Siedlung bezieht sich in der Regel auf sesshafte Lebensformen, d. h. auf dauerhaftes, zumindest langfristiges Wohnen in Gebäuden. In diesem Fall spricht man auch davon, dass Menschen an einem Ort oder in einer Region siedeln oder sich dort ansiedeln (siehe auch Siedler). Die Menschen wohnen unter Umständen zunächst in Behelfsbauten oder temporären Bauten, bevor dauerhaft genutzte Gebäude errichtet werden. Bei behelfsmäßigen Unterkünften oder Schlafplätzen, die von vornherein nur für eine kurze Nutzung vorgesehen sind, spricht man eher davon, dass ein Lager aufgeschlagen oder aufgebaut wird (z. B. Zeltlager, Feldlager, Ferienlager, Basislager, Protest-Camp). Flüchtlingslager werden meist mit einem provisorischen Charakter errichtet, können sich jedoch zu einer dauerhaften Siedlungsform entwickeln.
Siedlungen können sehr unterschiedliche Ausmaße haben, vom Einsiedlerhof über Dörfer bis zum Ballungsraum mit mehreren Millionen Einwohnern. Ab einer bestimmten Größe gehören heute zu einer funktionsfähigen Siedlung in der Regel auch Baulichkeiten der Wirtschaft, der Kultur, des Sozial- und des Verkehrswesens. Siedlungen und Orte haben meist einen eigenen Siedlungsnamen (Ortsname, Oikonym).
Abweichend davon werden auch Ortsteile oder Trabantenstädte bestehender Ortschaften als Siedlung bezeichnet, die als geplante Stadtteile angelegt wurden; häufig sind es Wohngebiete in offener Bauweise. Das betrifft insbesondere Großwohnsiedlungen, größere genossenschaftliche Wohnanlagen, Trabantenstädte, aber auch Siedlungen aus sogenannten Siedlungshäusern (Kleinsiedlungen). Bei letzteren wird der Begriff Siedlung teilweise einfach zum Namen des Ortsteils, insbesondere wenn der Kernort eher dörfliche Dimensionen hat (z. B. Trogen, Ortsteil Siedlung).
Informelle Siedlungen sind ohne Genehmigung und ohne Eigentum an Grund und Boden errichtet.