Der Schutz und die Pflege unseres kulturellen Erbes ist ein länderübergreifender gesellschaftlicher Auftrag. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der im Grundgesetz verankerten Kulturhoheit der 16 Bundesländer gibt es ebenso viele Denkmalschutzgesetze wie Bundesländer. Die westdeutschen Denkmalfachbehörden haben sich deshalb 1951 unter dem Dach der Kultusministerkonferenz in der »Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland« (VDL) organisiert. Ihr schlossen sich nach 1989 auch die Denkmalfachbehörden der östlichen Bundesländer an.
https://www.vdl-denkmalpflege.de/