Basisklasse(n): Kulturgutfachperson  

Landschaftsarchitekt ist eine Berufsbezeichnung für Diplom-Ingenieure mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsarchitektur. An den verschiedenen deutschen Hochschulen werden für die entsprechenden Studiengänge auch die Begriffe Landespflege oder Landschafts- und Freiraumplanung verwendet. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, gestufte Abschlüsse wie Bachelor oder Master of Landscape Architecture zu absolvieren.

Die Bezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder „Landschaftsarchitektin“ dürfen in Deutschland nur eingetragene Mitglieder der Architektenkammern tragen. Voraussetzung für die Eintragung in die von den Architektenkammern geführte Architektenliste ist – neben dem Nachweis eines einschlägigen Hochschulabschlusses – je nach Bundesland eine zwei- bis dreijährige Tätigkeit unter Anleitung eines Landschaftsarchitekten sowie der Nachweis eigenständig bearbeiteter Planungsleistungen. Bis vor wenigen Jahren war es noch üblich, vor Antritt des Studiums anstatt eines Praktikums eine Gärtnerlehre (meist im Garten- und Landschaftsbau, Baumschulen oder Staudenbau) zu absolvieren, was auch heute noch von Berufspraktikern empfohlen wird.

Landschaftsarchitekten können sowohl freiberuflich als auch angestellt oder beamtet in Verwaltungen oder Organisationen tätig sein. Auftraggeber freiberuflicher Landschaftsarchitekten sind Behörden, Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsarchitekt

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