Basisklasse(n): | Gebietskörperschaft |
Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Die meisten Länder verwenden (aktuell) die Bezeichnung Landkreis. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lautet die Bezeichnung jedoch Kreis. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kennt nur die Bezeichnung Kreis, z. B. in Art. 28 Abs. 1 Satz 2.
In Deutschland gibt es 294 Landkreise. Zusammen mit den 106 kreisfreien Städten bilden sie die insgesamt 400 Gebietskörperschaften auf Kreisebene.
In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es keine Landkreise. Die Verwaltungsgliederung Berlins umfasst 12 Bezirke mit gewählten Volksvertretungen und Bürgermeistern; in Hamburg wählen die Bürger sieben Bezirksversammlungen. Kompetenzen und rechtlicher Status der Bezirke sind Kreisen nicht gleichwertig.