Basisklasse(n): | Kulturstätte |
Unterklasse(n): | Friedhof Kirche Moschee Synagoge Tempel |
Als Kultstätte oder Kultplatz wird ein geheiligter, oft geographisch markanter Ort bezeichnet, an dem ein Kult ausgeübt wurde oder wird. Der Begriff Kultstätte wird in erster Linie für Orte und bauliche Anlagen der Vor- und Frühgeschichte sowie kultisch bedeutsame Plätze von Anhängern ethnischer Religionen verwendet. Religiöse Bauwerke von Buchreligionen, insbesondere christliche, nennt man gewöhnlich Sakralbauten. Manchmal errichtete man an alten Kultstätten in späterer Zeit religiöse Bauwerke wie Kapellen und Kirchen oder auch Siedlungen.
Kultstätten stehen häufig in Verbindung mit Bestattungsplätzen oder dienten als Grabmal einer politisch-religiös bedeutsamen Person. An manchen geheiligten Plätzen werden noch in der Gegenwart kultische Handlungen vorgenommen (z. B. Gottesdienste an christlichen Feiertagen).