Basisklasse(n): | immobiles materielles Kulturgut |
Ein Naturdenkmal (abgekürzt: ND) ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein, undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal (abgekürzt: FND) bezeichnet.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Naturdenkmal
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Quelle: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §28 Abs. 1, https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__28.html