Basisklasse(n): Eigenschaft von Kulturerbe  
Unterklasse(n): direkter ökonomischer Wert   indirekter ökonomischer Wert   kultureller Wert  

Europarat: Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention)

Hinweis: Offenbar weil Deutschland die Faro-Konvention von 2005 noch nicht ratifiziert hat, ist der Text auf keiner offiziellen deutschen Website zu finden. Daher hier ein Link auf einen österreichischen Server: https://bda.gv.at/fileadmin/Medien/bda.gv.at/SERVICE_RECHT_DOWNLOAD/Rahmenkonvention_ueber_den_Wert_des_Kulturerbes_Faro.pdf


INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

UNTER HINWEIS DARAUF, DASS

  • 2. das Kulturerbe in all seiner Vielfalt (sei es materiell — wie etwa Stätten und Landschaften, Artefakte und Denkmäler — oder immateriell — wie etwa Wissen, Fertigkeiten und Verfahren, mündliche Überlieferungen und darstellende Künste) eine wichtige Quelle der Identität, Innovation und Kreativität für den Einzelnen und die Gesellschaft ist und neben seinem unschätzbaren immanenten Wert für die Entwicklung und das Wohlergehen der europäischen Gesellschaft auch einen wichtigen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, sozialer Inklusion und nachhaltiger Entwicklung leistet;
  • 3. der großen Bedeutung des Kulturerbes, die in der neuen Strategischen Agenda der EU 2019-2024 hervorgehoben und im Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 und in der neuen europäischen Agenda für Kultur als Priorität genannt wurde, sowohl bei der Verfolgung der Ziele für nachhaltige Entwicklung wie auch bei der Konzeption der Entwicklungsagenden auf nationaler Ebene Rechnung getragen werden sollte;
  • 4. das Kulturerbe in vielerlei Hinsicht gefährdet sein kann, sei es infolge unbeabsichtigten oder vorsätzlichen menschlichen Handelns, von Naturgefahren, eines einmaligen oder wiederkehrenden Ereignisses, oder infolge langsamen Verfalls, einer Entvölkerung oder einer plötzlich eintretenden Katastrophe;
  • 5. die Ergebnisse des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 als Grundlage für weitergehende Maßnahmen zur Ermittlung von und zum Umgang mit Risiken im Bereich des Kulturerbes genutzt werden sollten;
  • 6. der Schutz des Kulturerbes vor vielfältigen Bedrohungen Ziel eines speziellen Maßnahmenpakets im Rahmen der dritten Säule des Europäischen Aktionsrahmens für das Kulturerbe — „Kulturelles Erbe für ein widerstandsfähiges Europa“ — ist;
  • Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2020.186.01.0001.01.DEU