• Dokumentationspflicht: Siehe Abs. B, Artikel 13, Charta von Florenz


    Artikel 13

    Bauliche Elemente, Werke der Bildhauerkunst, ortsfeste oder bewegliche Dekorationsgegenstände, die integrierende Bestandteile des historischen Gartens sind, dürfen nur dann entfernt oder anders aufgestellt werden, wenn dies zu ihrer Erhaltung oder Restaurierung unabdingbar ist. Der Ersatz oder die Restaurierung gefährdeter Gartenbestandteile hat entsprechend den Prinzipien der Charta von Venedig zu geschehen, und das Datum eines jeden derartigen Eingriffes ist festzuhalten. <...

  • Fragt Daten im Internet ab, Bebauungspläne, Einelobjekte, …

    https://www.kuladig.de/

  • Die Provenienzforschung kann Fälschungen aufdecken. Bekanntestes Beispiel ist die angebliche Sammlung Werner Jägers, die als Herkunftsbeleg für zahlreiche gefälschte Kunstwerke diente, in Wirklichkeit aber nie existiert hatte. Bei Weiterverkauf ist gegebenenfalls über bestehende Eigentumsansprüche Auskunft zu geben, und es kann geprüft werden, ob ein Werk einem Vorbesitzer gestohlen wurde oder Teil der NS-Raubkunst ist. Bei Werken grenzüberschreitender Herkunft können durch das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und ...

  • Uni Passau