Basisklasse(n): Thematik „Krise“  

Das Schadenereignis ist vom Schadenfall zu unterschieden, der die schädigende Auswirkung eines Schadenereignisses auf bestimmte versicherte Personen, Sachen oder Rechte darstellt. Im Schadenfall hat sich der Schaden bereits verwirklicht. Der Hagelschlag beispielsweise ist das Schadenereignis, das hierdurch beschädigte Einfamilienhaus der Schadenfall. Dieser löst die formelle und materielle Deckungsprüfung des Versicherers in der Hagelversicherung aus. Dabei umfasst die materielle Deckungsprüfung die Frage, ob der Versicherungsvertrag inhaltlich Versicherungsschutz für den konkreten Schadenfall bietet und keine Ausschlussgründe oder Leistungsbefreiungstatbestände vorliegen. Ein einziges Schadenereignis kann auch mehrere Schadenfälle nach sich ziehen, wenn etwa ein Sturm zwei oder mehr Häuser zerstört. Der Sturm ist das Schadenereignis, bei jedem der Häuser liegt jedoch ein auf dasselbe Schadenereignis zurückzuführender Schadenfall vor (Kumul, Kumulschaden).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensereignis#Schadenfall

  • Keiner