Basisklasse(n): | immobiles materielles Kulturgut Laufkartenkopfkategorie |
Unterklasse(n): | Bodendenkmal Gemäuer historisches Wohngebäude Industriedenkmal Monument |
Ein Bauwerk (in der Schweiz auch eine Baute) ist eine von Menschen errichtete Konstruktion, die nur schwer lösbar mit dem Untergrund verbunden ist oder zumindest in ruhendem Kontakt mit ihm steht.
Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich abgegrenzt. Die Abgrenzung zu beweglichen Sachen und anderen Objekten, die nicht als Bauwerke zählen, ist nicht immer ganz eindeutig.
Relativ unstrittig als Bauwerke gelten vom Menschen errichtete Objekte, die (meist auf einem Grundstück) fest und dauerhaft, daher schwer lösbar mit dem Untergrund verbunden (mit dem Untergrund wie verwachsen) und somit unbeweglich sind. Daher zählen diese Bauwerke zu den Immobilien. Das schließt auch Bauwerke ein, die bedingt durch ihre Nutzung bewegliche oder sich bewegende Bauwerksteile haben (z. B. Drehrestaurant, Drehhaus, Schiffshebewerk, nicht temporäre Achterbahn usw.).
Darüber hinaus wird bei temporären und translozierbaren Objekten mit ähnlichen Anwendungen bzw. Funktionen (wie sie Bauwerke oft haben) teilweise von „temporären Bauten“, „Behelfsbauten“ bzw. von „fliegenden Bauten“ gesprochen. Diese werden im Alltagsbewusstsein aber oft nicht als Bauwerke wahrgenommen. Die Übergänge sind oft fließend. So wurde beispielsweise der Fall eines von der Potsdamer Stadtverwaltung zum Bauwerk erklärten Stapel Kaminholz überregional bekannt.
Gebäude ist ein Unterbegriff von Bauwerk (siehe Abschnitt Funktion).
Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der baulichen Anlagen, der in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert ist und zu denen in der Regel auch Landschaftsbestandteile wie Aufschüttungen und Abgrabungen gezählt werden.